Straße
Mobilität gehört zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Dem Verkehrsträger Straße kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, insbesondere im ländlichen Raum. Das Straßennetz gewährleistet die Erreichbarkeit und Verbindung aller Siedlungsgebiete, Wirtschaftsstandorte, touristischen und sonstigen Ziele. Es ist als Rückgrat des Wirtschafts- und Individualverkehrs in Sachsen ein wichtiger Standortfaktor und bildet die Grundlage für den straßengebundenen öffentlichen Verkehr.
Wesentliche Ziele bei der Erhaltung und dem Ausbau von Straßen sind die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Gewährleistung der Erreichbarkeit aller Orte und die leistungsfähige Abwicklung der Verkehrsströme. Dem Verkehrsaufkommen angemessene Ausbaustandards sorgen für einen sicheren Verkehrsablauf bei möglichst geringem Flächenverbrauch und Schadstoffausstoß. Der verstärkte Anbau von Radwegen soll dazu beitragen, eine umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen und unnötige Emissionen zu vermeiden.
Welche Straßen gibt es – und wer kümmert sich um sie?
Die Zuständigkeiten für die Straßen sind im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und im Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) geregelt.
Autobahnen
Die Autobahnen werden seit 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes verwaltet. Der überwiegende Teil der Autobahnen in Sachsen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Ost. Im Bereich Vogtland ist die Niederlassung Südbayern zuständig.
Bundes- und Staatsstraßen
Die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen ist verantwortlich für die Erhaltung und den Ausbau des überörtlichen Netzes der Bundes- und Staatsstraßen. Das umfasst neben dem Bau auch die Planung von Maßnahmen, die Anlage von Radwegen sowie die Anlage und Pflege umfangreicher Renaturierungsmaßnahmen für versiegelte Flächen und andere durch den Straßenbau notwendige Eingriffe in die Natur.
Für Bundesstraßen geschieht dies im Auftrag und mit der Finanzierung des Bundes. Die etwa 2.300 km Straße und 870 Brücken dienen hauptsächlich der großräumigen Verbindung zentraler Orte in Sachsen sowie der Verbindung mit anderen Zentren in Deutschland und Europa.
Das sächsische Staatsstraßennetz hat eine Länge von rund 4.800 Kilometern mit etwa 1.650 Brücken und weiteren Ingenieurbauwerken wie z. B. Tunnel, Stützbauwerke oder Verkehrszeichenbrücken. Es verbindet vor allem Orte innerhalb Sachsens miteinander und mit dem Bundesstraßennetz. Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt des Freistaates Sachsen.
Ortsdurchfahrten, Kreis- und Gemeindestraßen
Die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen werden in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern durch die Städte selbst verwaltet, bei Staatsstraßen ist dies ab etwa 30.000 Einwohnern der Fall.
Kreisstraßen liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Gemeindeverbindungs- und Gemeindestraßen sowie selbständige Rad- und Gehwege werden durch die Stadt oder Gemeinde verwaltet, in deren Gebiet sie sich befinden.