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Kommunaler Straßenbau

Rüttelplatte und Schaufel auf der Baustelle bei der Fahrbahnerneuerung. © SMWA/Götz Schleser

Während der Freistaat für den Unterhalt der Bundes- und Staatsstraßen verantwortlich ist, liegt es bei den Städten, Landkreisen und Gemeinden, die kommunalen Straßen zu erhalten und instand zu setzen. Sachsen unterstützt die Kommunen beim Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen. In 2023 findet eine Umgestaltung der Fördersystematik statt. Die zugrundeliegende neue Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau (FRL KStB) ist beschlossen. Darüber werden künftig Maßnahmen im besonderen Landesinteresse finanziell unterstützt.

Landesbedeutsame Maßnahmen, die über die neue Richtlinie gefördert werden, sind insbesondere:

  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Gemeinschaftsmaßnahmen der Landkreise und Gemeinden mit der staatlichen Straßenbauverwaltung,
  • Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler, das heißt über einen Landkreis hinausgehender Bedeutung (unter anderem Ingenieurbauwerke mit großer verkehrlicher oder historischer Bedeutung) und
  • Maßnahmen zur Radverkehrsförderung.

Die Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beinhalten neu auch die Förderung von Radverkehrskonzeptionen. Die Höhe der Fördersätze liegt bei 50 bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zuwendungsempfänger können Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sein. 

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist weiterhin das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

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