Bundes- und Staatsstraßen
- Was ist die Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030?
- Wie wird festgestellt, ob eine Straße sanierungsbedürftig ist?
- Wie wird die Sanierung von Straßen geplant? Welche Kriterien entscheiden, wann eine Staatsstraße erneuert wird?
- Wie wird entschieden, welche Brücken saniert oder neu gebaut werden?
- Wie wird der Zustand der Brücken in Sachsen überwacht?
- Wer entscheidet über die Einzelmaßnahmen und den Zeitpunkt der Bauarbeiten?
Was ist die Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030?
Der Freistaat Sachsen ist als Industrie- und Transitland auf ein leistungsfähiges und gut erhaltenes Straßennetz angewiesen. Die Sicherung und der Erhalt dieses Netzes sind deshalb zentrale Zukunftsaufgaben, um langfristig die Mobilität zu gewährleisten. Ein bedarfsgerechter Aus- und Neubau trägt darüber hinaus wesentlich zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrs auf den Bundes- und Staatsstraßen bei. Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 bildet den Rahmen zur Erreichung dieser Ziele. Sie legt transparent dar, wie der Zustand der Staatsstraßen langfristig und nachhaltig verbessert werden und die Erreichbarkeit in der Fläche und im ländlichen Raum sichergestellt werden kann.
Die Strategie ist als flexibler Handlungsrahmen konzipiert. Der Erhalt und das Management der Straßeninfrastruktur sind komplexe Prozesse. Diese erfordern kontinuierliche Überwachung, Untersuchungen (unter anderem bei Änderung von Verkehrsbelastungen, Unfallgeschehen, und Straßenzustandsentwicklung) und differenzierte Handlungskonzepte. Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie richtet sich an Planerinnen und Planer, Baubetreuende und Entscheidungsträger der sächsischen Verwaltung und ist bei allen Staatsstraßen anzuwenden. Für Bundesstraßen wird die Anwendung empfohlen.
Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030
Anlagen
- Anlage 1-0: Abkürzungsverzeichnis (*.pdf, 52,41 KB)
- Anlage 1-1: Ausbaubedarf tabellarisch, Niederlassung Bautzen (*.pdf, 0,16 MB)
- Anlage 1-2: Ausbaubedarf tabellarisch, Niederlassung Leipzig (*.pdf, 0,14 MB)
- Anlage 1-3: Ausbaubedarf tabellarisch, Niederlassung Meißen (*.pdf, 0,15 MB)
- Anlage 1-4: Ausbaubedarf tabellarisch, Niederlassung Plauen (*.pdf, 0,15 MB)
- Anlage 1-5: Ausbaubedarf tabellarisch, Niederlassung Zschopau (*.pdf, 0,17 MB)
- Anlage 3-1.2: Karte Ausbaubedarf, Niederlassung Bautzen (*.pdf, 7,94 MB)
- Anlage 3-2.2: Karte Ausbaubedarf, Niederlassung Leipzig (*.pdf, 6,44 MB)
- Anlage 3-3.2: Karte Ausbaubedarf, Niederlassung Meißen (*.pdf, 10,07 MB)
- Anlage 3-4.2: Karte Ausbaubedarf, Niederlassung Plauen (*.pdf, 7,19 MB)
- Anlage 3-5.2: Karte Ausbaubedarf, Niederlassung Zschopau (*.pdf, 12,02 MB)
- 7-1: Karte Ausbaubedarf mit Planungsrecht, Niederlassung Bautzen (*.pdf, 7,92 MB)
- 7-2: Karte Ausbaubedarf mit Planungsrecht, Niederlassung Leipzig (*.pdf, 6,42 MB)
- 7-3: Karte Ausbaubedarf mit Planungsrecht, Niederlassung Meißen (*.pdf, 10,74 MB)
- 7-4: Karte Ausbaubedarf mit Planungsrecht, Niederlassung Plauen (*.pdf, 7,64 MB)
- 7-5: Karte Ausbaubedarf mit Planungsrecht, Niederlassung Zschopau (*.pdf, 12,76 MB)
Wie wird festgestellt, ob eine Straße sanierungsbedürftig ist?
Wesentliche Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungsbedarfs ist der vorhandene Straßenzustand. Um den Zustand der Straßen zu bewerten, erfolgt alle vier Jahre eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) des sächsischen Bundes- und Staatsstraßennetzes. Mithilfe von Messfahrzeugen werden dabei verschiedene Merkmale wie Spurrinnen, Risse und die Griffigkeit der Straßenoberfläche analysiert. Diese Daten werden in eine Zustandsnote von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr schlecht) umgerechnet.
Ergänzend dazu tragen regelmäßige Streckenkontrollen durch die Straßenmeistereien sowie jährliche Frühjahrsbefahrungen der Straßenbauverwaltung zur Einschätzung des Erhaltungsbedarfs bei.
Zustandsnote | Beschreibung |
---|---|
1,0 - 1,49 | neuwertig |
1,5 - 2,49 | sehr guter bis guter Zustand |
2,5 - 3,49 | guter bis mittlerer Zustand |
3,5 - 4,49 | Warnwert (3,5) überschritten, Anlass zur intensiven Beobachtung und Analyse, ggf. Planung von Maßnahmen |
4,5 - 5,0 | Schwellenwert (4,5) überschritten, Einleitung baulicher oder verkehrsbeschränkender Maßnahmen |
Wie wird die Sanierung von Straßen geplant? Welche Kriterien entscheiden, wann eine Staatsstraße erneuert wird?
Das sächsische Staatsstraßennetz ist formal – unabhängig vom Zustand der Straßen – anhand der Verkehrsbedeutung (Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren) sowie der Verkehrsbelegung, in die drei Netzklassen S1, S2 und S3 eingeteilt.
Für die Priorisierung des Erhaltungsbedarfs werden auf Grundlage der Ausbau- und Erhaltungsstrategie zunächst die Ergebnisse der Zustandserfassung zu Erhaltungsabschnitten zusammengefasst und in Dringlichkeitsklassen unterteilt. Innerhalb der genannten Netzklassen wird anschließend eine Reihung nach Dringlichkeit und Verkehrsaufkommen vorgenommen und so eine Rangfolge der erhaltungsbedürftigen Abschnitte ermittelt, welche als Grundlage für die Aufstellung der mittelfristigen Erhaltungsprogramme dienen.
Wie wird entschieden, welche Brücken saniert oder neu gebaut werden?
Die Ingenieurbauwerke in Sachsen werden regelmäßig und gründlich überprüft, um die Sicherheit und Funktionalität sicherzustellen. Wo notwendig, werden umgehend weitere Maßnahmen ergriffen. Die Verkehrssicherheit wird für alle Bauwerke auf Grundlage der Überwachung und Prüfung nach DIN 1076 durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet.
Grundlage für die Bewertung des Erhaltungsbedarfs der Ingenieurbauwerke (Stützwände, Brücken, Lärmschutzwände) ist die Bauzustandsnote, die unabhängig von der Zustandserfassung der Straßenabschnitte erfolgt. Die Bauzustandsnote ist das Ergebnis von regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen. Für die Priorisierung der Brückenbauwerke wird neben der Bauzustandsnote zusätzlich die Tragfähigkeit des Bauwerks berücksichtigt.
Wie wird der Zustand der Brücken in Sachsen überwacht?
Von der sächsischen Straßenbauverwaltung werden gegenwärtig rund 870 Brückenbauwerke der Bundesstraßen (Auftragsverwaltung für den Bund) und rund 1650 Brückenbauwerke der Staatstraßen betreut.
Die Kontrolle der Brücken im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erfolgt nach den Vorgaben der DIN 1076 »Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen/Überwachung und Prüfung«. Dieses Regelwerk legt fest, dass alle Ingenieurbauwerke, zu denen neben Brücken auch Tunnel, Stützbauwerke und Verkehrszeichenbrücken zählen, regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden.
Im Detail sieht der Prüfungsrhythmus wie folgt aus:
Hauptprüfung: Alle sechs Jahre erfolgt eine umfassende handnahe Prüfung der Brücken, bei der alle Bauteile gründlich kontrolliert werden. Diese Prüfungen werden entweder von den Dienststellen des LASuV selbst oder von beauftragten Ingenieurbüros durchgeführt.
Einfache Prüfung: Drei Jahre nach einer Hauptprüfung wird eine sogenannte Einfache Prüfung durchgeführt, bei der in der Regel keine Besichtigungsgeräte zum Einsatz kommen.
Besichtigung: Zusätzlich erfolgt einmal jährlich eine Besichtigung durch die Straßenmeisterei im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Laufende Beobachtung: Im Rahmen der allgemeinen Überwachung des Verkehrsweges werden die Bauwerke laufend im Rahmen der Streckenkontrolle beobachtet und darüber hinaus zweimal jährlich auf offensichtliche Mängel bzw. Schäden beobachtet.
Sonderprüfungen: Nach besonderen Ereignissen, wie Hochwassern oder Fahrzeuganprallen, sind Sonderprüfungen notwendig.
Bei den Prüfungen werden die Brücken nach einem bundesweit einheitlichen System bewertet, das in der »Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076« festgelegt ist. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1,0 bis 4,0:
1,0–1,4: sehr guter Zustand
1,5–1,9: guter Zustand
2,0–2,4: befriedigender Zustand
2,5–2,9: ausreichender Zustand
3,0–3,4: nicht ausreichender Zustand
3,5–4,0: ungenügender Zustand
Zustandsnote 1,0 bis 2,4: In diesem Bereich sind in der Regel lediglich Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich.
Zustandsnote 2,5 bis 4,0: In diesem Bereich werden Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen notwendig.
Wer entscheidet über die Einzelmaßnahmen und den Zeitpunkt der Bauarbeiten?
Bei der Erhaltung von Straßen und Ingenieurbauwerken sorgen die mittelfristigen Bauprogramme mit einem vierjährigen Betrachtungszeitraum für die kontinuierliche Aufarbeitung der Erhaltungsrückstände-Mängel und bilden die Grundlage für die jährlichen Bauprogramme. Die Erhaltungsschwerpunkte werden aus den Daten der aktuellsten Zustandserfassung abgeleitet und in dem mittelfristigen Erhaltungsprogramm (mEP) definiert.
Wesentliche Basis für die Aufstellung sind die Dringlichkeitsreihung der Erhaltungsabschnitte und der Ingenieurbauwerke. Neben den priorisierten Erhaltungsabschnitten werden bei der Aufstellung und Fortschreibung des mEP auch Änderungen der Verkehrsentwicklung, des Unfallgeschehens, Gemeinschaftsmaßnahmen mit Dritten sowie aktuelle Entwicklungen des Straßenzustands/Schadensfortschritt berücksichtigt.
Die konkrete Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen erfolgt durch Einordnung in das jährlich aufzustellende Bauprogramm auf der Grundlage des dann aktuell zur Verfügung stehenden Budgets. Eine Erhaltungsmaßnahme kann dabei nur in das jährliche Bauprogramm aufgenommen werden, wenn sie im mEP enthalten ist.
Fragen?
Ihr Ansprechpartner zum Thema Bundes- und Staatsstraßen
Lars Baumann
E-Mail: Lars.Baumann@smwa.sachsen.de