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Planungs- und Bauverfahren

Wie kommt es zu einem Bauvorhaben?

Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass die von ihnen erwirtschafteten Steuergelder wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Wie aber lässt sich das absichern? Welche Faktoren entscheiden über Zweck und Ausgestaltung eines Straßen-, Radweg- oder Brückenbauvorhabens? Grundsätzlich gilt: Die verkehrliche Situation muss sich durch die geplante Baumaßnahme nachweislich verbessern, während sich für Umwelt einschließlich der menschlichen Gesundheit unterm Strich keine Nachteile daraus ergeben dürfen oder mindestens die Vorteile für viele Menschen oder/und höhere Entlastungen der Umwelt mit dem Vorhaben erreicht werden.

Von einer verkehrlichen Verbesserung ist die Rede, wenn etwa die Fahrbahn breiter und damit für den Begegnungsverkehr sicherer wird, wenn begradigte Kurven die Sicht verbessern, von der Fahrbahn getrennte Radwege mehr Sicherheit für Radlerinnen und Radler schaffen oder auch, wenn Verkehr aus engen und kreuzungsreichen Ortslagen hinaus auf freie Strecken außer Orts verlagert werden kann.

Allem voran geht die Bedarfsprüfung und Voruntersuchung. Das Projekt steht noch ganz am Anfang. Kommunen und Wirtschaft, Unfallkommission oder die Straßenbauverwaltung selbst haben einen Bedarf festgestellt. Dieser muss für Neubauprojekte oder Verlegungen vom Bundesverkehrsministerium bzw. vom Freistaat Sachsen zunächst grundsätzlich bestätigt werden. Dies erfolgt mit den gesetzlich durch die Politik vorzugebenden Bedarfsplänen. Die wichtigsten Mittel sind der Bundesverkehrswegeplan und der Landesverkehrsplan Sachsen. Die zu bauenden Strecken werden damit festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen.

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich durchläuft ein Bauvorhaben dann mehrere Planungsphasen. Die Beteiligung der verschiedenen Interessenvertreter, die Erarbeitung der planerischen Lösung und das Baurechtsverfahren erstrecken sich meist über einen langen Zeitraum, so dass es mitunter Jahre dauern kann, bis die ersten Fahrzeuge über die fertiggestellte Straße rollen.

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich – die einzelnen Phasen eines Planungs- und Bauverfahrens

Voruntersuchung (Variantensuche)

Die Voruntersuchung zum Bauvorhaben legt den Untersuchungsraum für mögliche Trassenkorridore fest und ermittelt alle relevanten Datengrundlagen (Topografie, Bebauung, Flächennutzung, Umweltbelange, Gewässer, Konfliktpotentiale usw.)

Vorplanungsunterlagen

Die Daten aus der Voruntersuchung werden benötigt, um anschließend die Vorplanung zu erstellen. Nun werden mögliche Trassenkorridore bzw. Gestaltungsvarianten gesucht und auf ihre Vor- und Nachteile nach den Kriterien

  • Verkehrliche Wirksamkeit (Verlagerungs- und Entlastungseffekte, Streckenqualität, Erreichbarkeit)
  • Bevölkerung (Auswirkungen auf streckennahe Siedlungslagen)
  • Umwelt (Schutzgüter nach UVPG)
  • Raumordnung (örtliche, regionale und überregionale Flächennutzungs- und Entwicklungsziele)
  • Wirtschaftlichkeit (Kosten für Bau und Unterhaltung der Verkehrsanlage)

untersucht und bewertet. Im Ergebnis legt der Vorhabenträger (LASuV, DEGES oder LISt) dem Landes- bzw. Bundesverkehrsministerium die Vorplanungsunterlage mit dem Votum für eine Vorzugsvariante vor.

Vorentwurf (Entwurfsplanung)

Nach der Bestätigung der Vorzugsvariante wird im nächsten Schritt der Vorentwurf entwickelt. Erst jetzt erhält die Vorzugsvariante ihre konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften, die Brücke erhält ihre Abmessungen und ihr gestalterisches Gesicht, die Straße ihren genauen Verlauf, Entwässerung und Ausstattung. Auch Maßnahmen für den Schutz von Umwelt, Grundwasser und Anwohnern werden jetzt geplant.

Genehmigungsunterlagen (Baurechtsverfahren)

Wenn der Vorentwurf intern abgestimmt und nach der Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist, entsteht auf dieser Grundlage die Genehmigungsunterlage, mit der dann der Planfeststellungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden kann, um Baurecht zu erlangen. Bei kleineren Vorhaben kann das Baurecht im Einvernehmen mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren hergestellt werden.

Die Planfeststellungsbehörde hat die Aufgabe, alle öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen und im Verfahren zu prüfen, ob die Planer alle Faktoren bei der Abwägung ihrer Entscheidungen beachtet haben. Eingriffe etwa in privates Eigentum und in die Natur werden noch einmal besonders kritisch hinterfragt.

Wenn die Landesdirektion nach Abschluss des von ihr durchgeführten öffentlich-rechtlichen Auslegungs- und Anhörungsverfahrens keine Hürden mehr sieht, das Vorhaben zu erlauben, erteilt sie Baurecht und legt den Beschluss erneut öffentlich aus. 

Bis einen Monat nach dem Auslegungsende haben in ihren Rechten betroffene Personen die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage einzureichen.

Seit der Jahrtausendwende haben zusätzlich auch Umweltverbände verstärkte Möglichkeiten, im Namen ihrer Verbandsmitglieder und –ziele gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu klagen, selbst wenn sie ihre Einwände im Planfeststellungsverfahren nicht vorgebracht hatten. Umso akribischer achten Planer und Planfeststeller auf die Einhaltung aller Umweltvorschriften.

Ausführungsunterlagen (Bauvorbereitung)

Auf der Baugenehmigung basierend können nun die Ausführungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten im Detail geplant werden. Nur wenn die Finanzierung für das Bauvorhaben im Landes- bzw. Bundeshaushalt sichergestellt ist, können die Ausschreibungsverfahren für die Bau- und Bauüberwachungsleistungen starten. In deren Ergebnis kann der wirtschaftlichste Bieter, der nach den inhaltlichen und terminlichen Vorgaben den Auftrag zu erfüllen bereit ist, den Zuschlag erhalten.

Bau

Einige Wochen später rollt dann endlich der erste Bagger. Der Bau kann beginnen. Dabei ist in der Regel ein Bauleiter seitens des Auftraggebers der zentrale Ansprechpartner für alle Belange rund um die Baustelle, die Umleitungsführung und die Abstimmungen mit Kommunen, Schülerverkehrsunternehmen und Anliegern. Außerdem überwacht er den Bauablauf, prüft die Qualität der erbrachten Leistungen und steht in ständigem Kontakt zum Baubetrieb.

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