Kommunaler Radwegebau
Kommunale Radverkehrskonzepte
Landkreise, Städte und Gemeinden sind die Hauptträger des Radverkehrs auf ihrem Gebiet. Kommunen, welche über ein Radverkehrskonzept mit Netzplanung verfügen, können ihre Maßnahmen systematisch realisieren. Alle Beteiligten erfahren, wie sich ihr individuelles Handeln in ein Gesamtkonzept einfügt. Dies vereinfacht und vereinheitlicht die Kommunikation von Einzelmaßnahmen gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und Dritten. Weitere Vorteile:
- Bereits konzipierte Maßnahmen für den Radverkehr können mit anderen Maßnahmen, wie Straßensanierungen oder städtebauliche Umgestaltungen, kombiniert werden. Dies ist einfacher und oft kostengünstiger als ohne Konzept.
- Die Nutzung bestimmter Förderprogramme, die beispielsweise einen Nachweis der Netzwirksamkeit einer Maßnahme fordern, wird ermöglicht oder vereinfacht.
- Die Vorlage einer beschlossenen Netzplanung kann die Priorität für Radverkehrsanlagen an Bundes- und Staatsstraßen erhöhen.
- Gebietsübergreifend erleichtert ein Konzept das abgestimmte Handeln und im eigenen Bereich die Qualitäts- und Erfolgskontrolle.
Der Freistaat Sachsen fordert die Kommunen zur Erarbeitung von Netzplanungen sowohl für den Alltagsradverkehr als auch für den touristischen Radverkehr auf und unterstützt die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Sinne einer nachhaltigen Mobilität gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für die Verbesserung der Straßen- und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft. Anträge für die Zuwendungen können die Gemeinden stellen.
Der Bund stellt den Ländern mit dem Sonderprogramm »Stadt und Land« bis zum Ablauf des Jahres 2028 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Mit Blick auf ein flächendeckendes Angebot sollen auch interkommunale Maßnahmen gefördert werden. Dies meint insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Planungsleitfaden Fahrradstraßen für sächsische Kommunen
Mit Fahrradstraßen können die sächsischen Kommunen ein hochwertiges Angebot für den Radverkehr schaffen. Sie sind eine innovative Lösung, um den Radverkehr zu fördern und die Straßen sicherer und komfortabler zu machen. Fahrradstraßen wirken verkehrsberuhigend, Radfahrende haben Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Sie werden oft in Nebenstraßen eingerichtet, liegen aber an wichtigen Radrouten. Das SMWA hat in Zusammenarbeit mit dem wegebund einen Planungsleitfaden zur Einrichtung von Fahrradstraßen entwickelt. Der Leitfaden soll Städte und Gemeinden dabei unterstützen, eine sichere und leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur zu schaffen und bietet umfassende Anleitungen zur Planung, Gestaltung und Umsetzung von Fahrradstraßen sowie praktische Tipps zur Markierung, Verkehrsregelung und Sicherheit. Der Leitfaden steht allen sächsischen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
Wegweisende Beschilderung
Einer vollständigen, einheitlichen und wiedererkennbaren Wegweisung kommt vor allem im touristischen Bereich eine grundlegende Bedeutung zu. Das Radverkehrsnetz, das aus unterschiedlichen Netzelementen besteht, wird durch die Wegweisung erst erkennbar. Dies gilt sowohl für die Netze der größeren Städte als auch die Fahrradrouten im ländlichen Raum.
Die »Richtlinien zur Fahrradwegweisung im Freistaat Sachsen (SächsRWW)« bieten allen Akteuren eine Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung von Fahrradwegweisung in Sachsen. Ziel ist eine einheitliche Außenwahrnehmung des Radverkehrsnetzes im Freistaat Sachsen. Das Dokument beinhaltet planerische, rechtliche, technische und organisatorische Aspekte. Es berücksichtigt zudem die Integration touristischer Routen. Die Anwendung der Richtlinien ist für alle Fahrradbeschilderungen im Freistaat Sachsen verbindlich und zugleich Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der Radverkehrswegweisung.
Teilfortschreibung SachsenNetz Rad
Das SachsenNetz Rad soll sich auch künftig kontinuierlich weiterentwickeln. Die Schließung der noch vorhandenen Lücken steht dabei im Mittelpunkt der Bestrebungen und hat Vorrang vor der Neuaufnahme zusätzlicher Routen, die baulich noch nicht existieren. Während des Netzausbaus können dennoch Verlaufsänderungen, der Wegfall oder die Ergänzung von Routen(-abschnitten) notwendig werden. Solche Teilfortschreibungen können Landkreise oder Kommunen beantragen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bearbeitet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme in das SachsenNetz Rad.
Zur Förderung und Verbesserung der Bedingungen für den Fahrradtourismus in ganz Sachsen soll das touristische SachsenNetz Rad eine einheitliche wegweisende Beschilderung erhalten. Die Planung, Durchführung und Finanzierung der Beschilderung für das gesamte Netz erfolgt baulastträgerunabhängig durch den Freistaat. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist mit der Ausführung beauftragt und wird die Umsetzung schrittweise und in Abstimmung mit den Kommunen vornehmen. Auf Basis der SächsRWW ist unter anderem für Radwege des SachsenNetz Rad das sächsische Staatswappen als zusätzliches Identifikationsmerkmal zu verwenden. Die genauen Angaben zu Größe und Anordnung sind in den Richtlinie enthalten. Für die Herstellung der Beschilderung kann das Wappen in verschiedenen Grafikformaten von der sächsischen Staatskanzlei bezogen werden (Kontakt: Linda.Brandt@sk.sachsen.de).
Radrouten im Wald
Mit der Radverkehrskonzeption 2019 soll die Entwicklung von durchgängigen Radverkehrsverbindungen weiter vorangetrieben werden. Radrouten im ländlichen Raum werden dabei auch über ländliche Wege, wie beispielsweise Waldwege, geführt. Ein aktuelles Thema sind Fragen der rechtlichen Sicherung bei der Kennzeichnung von Waldwegen und damit verbundene Auflagen/Verpflichtungen sowie die Ausbaustandards. Die »Grundsätze zur Führung von Radrouten im Wald« stellen die waldgesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen für eine Mitbenutzung von Waldwegen durch den Radverkehr dar. Zudem enthalten sie wesentliche Inhalte von Gestattungsverträgen bei der Kennzeichnung und dem Ausbau der Wege.
Fahrradabstellanlagen
Die steigende Fahrradnutzung erfordert besonders in Ballungsräumen und an vielfrequentierten Einrichtungen ausreichende, sichere und komfortabel nutzbare Abstellanlagen. Sie tragen dazu bei, die Attraktivität des Fahrrades als Verkehrsmittel weiter zu erhöhen und die Vernetzung der Verkehrssysteme Rad und Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr zu verbessern. Informationen zur Planung und Bemessung von Fahrradabstellanlagen:
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Hinweise zum Fahrradparken
- REVOSax – Sächsische Bauordnung, Fahrradabstellplatzpflicht
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Staatsregierung verfolgt das Ziel, die Qualität und Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs in Sachsen schrittweise zu erhöhen. Ein hohes Potential liegt darin, die Rahmenbedingungen für die kommunale Ebene zu verbessern. Zudem sollen qualitativ hochwertige Verkehrsverbindungen in den Städten und Gemeinden geschafffen werden, in deren Zuständigkeiten die meisten relevanten Straßen und Wege liegen.
Eine Stärkung des kommunalen Radverkehrs trägt wesentlich dazu bei, den Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege weiter zu erhöhen und perspektivisch zu verdoppeln.
Neben der Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr als strategische Austauschplattform auf Landesebene sowie den regionalen Arbeitsgemeinschaften Radverkehr für die Abstimmung konkreter Maßnahmen vor Ort haben sich auf Kreisebene Austauschplattformen etabliert. Sie werden vom Interesse und Engagement der Beteiligten getragen. Der Austausch und die Abstimmung zu Themen des Radverkehrs über diese Plattformen helfen, ein fahrradfreundliches Klima in Sachsen zu schaffen und die Entwicklung des Radverkehrs zu fördern.
Viele Kommunen können diese Aufgabe oftmals nicht im notwendigen Umfang leisten. Gerade mittlere und kleine Kommunen müssen mit begrenztem Personalbestand vielfältige Aufgaben wahrnehmen. Die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e. V. (wegebund) unterstützt die Mitgliedkommunen im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben und Handlungsfelder auf dem Gebiet des Rad- und Fußverkehrs.